Das Universum verstehen und erlebenSternbeobachtungen

Symbol für Führungen
Festungsruine Hohenneuffen
Sonderführung
Veranstaltung mit: Meike Wenzelburger und andere
Termin: Freitag, 12.11.2021, 20:00
Dauer: 1,5 Stunden

Die unendlichen Weiten des Weltraums übten schon immer eine große Faszination auf die Menschen aus – auch zu einer Zeit, als Begriffe wie Orionnebel, Kugelsternhaufen, Supernovae oder planetarische Nebel noch in ferner Zukunft lagen. Heute nehmen die Sternlesgucker aus dem Schwabenland mit Hilfe von modernen mobilen Teleskopen ihre Besucher mit auf eine faszinierende Reise in die Vergangenheit der Sterne – und das alles in mittelalterlicher Umgebung. An einigen Beobachtungsterminen wird der Schwerpunkt auch auf der Mond- und/oder Planetenbeobachtung liegen. Vorkenntnisse sind für diese Veranstaltungen nicht erforderlich.  

Service

Alle Termine dieser Veranstaltung

Freitag, 15. Oktober 2021 | 20:00 Uhr
Freitag, 12. November 2021 | 20:00 Uhr
Freitag, 3. Dezember 2021 | 20:00 Uhr

Adresse

Festungsruine Hohenneuffen
72639 Neuffen
Parkplatz: Hohenneuffenstraße 100, 73268 Erkenbrechtsweiler

Information und Anmeldung

Telefon +49(0)71 25 15 84 90
​​​​​​​info@festungsruine-hohenneuffen.de​​​​​​​

Treffpunkt

Im oberen Burghof

Dauer

1,5 Stunden

Teilnehmerzahl

maximal 24 Personen

Preis

Erwachsene 3,00 €
Ermäßigte 2,00 €

Gruppen

Zusätzliche Termine für Gruppen können telefonisch vereinbart werden.
Gruppen bis 20 Personen: pauschal 216,00 €
jede weitere Person: 10,80 €

Hinweis

Die Veranstaltung ist für Kinder ab 12 Jahren geeignet.

Die Veranstaltungen finden nur bei unbewölktem bis leicht bewölktem Himmel statt. 
Bei unsicherer Wettersituation informieren Sie sich bitte 2 Stunden vor der Veranstaltung auf der Homepage: www.sternwarte-mobil.de
Bitte bringen Sie Taschenlampen für den Weg vom Parkplatz bis zur Burg mit. Dieser ist nicht beleuchtet.
Denken Sie an warme Kleidung und festes-warmes Schuhwerk. Die Nächte können sehr kalt werden.

Corona-Virus COVID-19

Für die Führungen gilt die Einhaltung der nachfolgenden Vorgaben:

  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg gilt für den Besuch der 3G-Nachweis, das heißt die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (Schnelltest ausreichend).
  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
  • Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
  • Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
  • Es wird nur an Stellen angehalten, die den Mindestabstand zuverlässig ermöglichen.
  • Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.